Menschenhandel: eine ertragreiches Geschäft
Die Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ) in Bremen ist Anlaufstelle für Menschen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind und/oder zur Prostitution gezwungen werden. Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen hat Dramaturgin Frederike Krüger mit einer Mitarbeiterin des BBMeZ gesprochen.
Was bedeutet Menschenhandel und wie ist der Zusammenhang mit Zwangsprostitution?
Menschenhandel ist per Gesetz klar definiert. Als Beratungsstelle sind wir nicht befugt, festzustellen, ob ein Fall von Menschenhandel oder Zwangsprostitution vorliegt. Aber es gibt Indizien dafür, mit denen wir umgehen. Davon ausgehend erfüllen wir unsere beratende und unterstützende Tätigkeit, die juristische Verantwortung liegen bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft.
Welche Indizien sind das?
Der klassische Weg in den Menschenhandel ist, dass Menschen unter falschen Tatsachen angeworben werden, indem ihnen ein Job in Aussicht gestellt wird. Manchmal wird ihnen gesagt, dass es sich um Prostitution handelt, aber nicht unter welchen Bedingungen. Meistens wird aber auch behauptet, dass es sich um ganz andere Tätigkeiten handelt in der Gastronomie beispielsweise.
Wer ist von Menschenhandel betroffen?
Der überwiegende Teil betrifft Frauen und FLINTA*-Personen, aber auch Männer können davon betroffen sein. Die meisten von ihnen leben unter prekären Umständen. Oft stammen sie aus schwierigen Verhältnissen, haben zum Beispiel auch eine Gewaltbiografie. Sie sind oft vulnerabel, finanziell, gesundheitlich oder sozial, und damit auch anfälliger für Menschenhandel. Manche sind in ihren Herkunftsländern bedroht, entweder, weil sie unter dem Existenzminimum leben oder weil dort zum Beispiel queere Rechte eingeschränkt sind. Diese Notlage wird ausgenutzt, weil ihnen das schnelle Geld in Aussicht gestellt wird. Es gibt aber auch andere Betroffene von Menschenhandel, die sich nicht in finanziellen Notlagen befinden, sondern durch eine vorgespielte Liebesbeziehung in die Ausbeutung gebracht werden. Dies betrifft vor allem junge Frauen – auch aus Deutschland.
Wie geht es nach der Anwerbung mit Aussicht auf einen guten Job und ein besseres Leben weiter?
Für die Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, folgt dann die Reise nach Europa per Flugzeug, Auto, LKW oder Boot. Der Weg zum Ziel wird dabei möglichst verschleiert und ist sehr kleinteilig, damit werden Betroffene orientierungslos und abhängig gemacht. Die Person, die befördert wird, weiß oft nur vom nächsten Ziel, soll dort eine Nummer anrufen und wird dann an die nächste Person übergeben.
Wie ist dann der weitere Weg?
Die Menschen, die von Menschenhandel und/oder Zwangsprostitution betroffen sind, können nicht selbst entscheiden, wo und wie sie wohnen. Das heißt, sie werden gegen ihren Willen beherbergt. Dort werden sie systematisch überwacht, ihnen werden beispielsweise ihre Papiere abgenommen, teilweise auch ihr Handy, sie haben keinen Zugang zum Internet oder Geld.
Ist der Ort, an dem sie wohnen, auch der Ort, an dem sie ausgebeutet werden?
Nicht immer, aber oft. Wenn sie im Zuge des Menschenhandels zur Prostitution gezwungen werden, dann müssen sie die Freier in ihren Zimmern empfangen oder an einen anderen Ausbeutungsort gefahren werden. Es gibt Klient:innen, die schildern, dass sie in einem großen Haus lebten und dort in jedem Zimmer eine Frau eingesperrt war.
Was sind das für Menschen, die mit anderen Menschen handeln?
Dahinter steckt überwiegend organisierte Kriminalität. Es gibt Fälle, in denen es eine einzelne Täterperson gibt, meistens sind das jedoch mehrere, die sich in Banden organisieren. Dabei gibt es nicht nur männliche Täter, sondern auch Frauen. Diese werden als „Madame“ bezeichnet und waren oft selbst mal von Menschenhandel und Zwangsprostitution betroffen. Sie tun das, weil Menschenhandel ein finanziell lukrativer Bereich ist. Menschen sind, so brutal das klingt, einfach eine ertragreiche Ware. Waffen oder auch Rauschgift sind irgendwann verbraucht, aber Menschen sind sehr lange „nutzbar“.
Wie wird Zwangsprostitution definiert?
Wir stellen Klient:innen u. a. folgende Fragen: Wolltest du in der Prostitution arbeiten? Durftest du dir die Freier aussuchen und Sexpraktiken ablehnen? Durftest du dich schützen und auf Kondome bestehen? Hattest du einen Tag frei oder durftest du bestimmen, wie viele Freier am Tag du triffst? Hattest du Zugang zu medizinischer Betreuung? Zusätzlich fragen wir auch, ob vermeintliche Schulden abbezahlt werden müssen oder ob es Gewaltandrohung gegen die Person oder ihre Familie gab. Wenn eine oder mehrerer dieser Fragen mit „Nein“ beantwortet wurde, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Zwangsprostitution. Da liegt auch der große Unterschied zu Menschen, die freiwillig in der Sexarbeit und Prostitution tätig sind. Diese Unterscheidung von Prostitution und Zwangsprostitution ist uns sehr wichtig. Wenn der Begriff der sexuellen Ausbeutung inflationär verwendet wird, wird Menschen, die freiwillig in der Sexarbeit tätig sind, ihre Selbstbestimmung abgesprochen. Gleichzeitig werden die gewaltvollen Erfahrungen, die unsere Klient:innen machen, trivialisiert. Zwangsprostitution ist immer mit Gewalt verbunden und es ist wichtig, die als solche zu benennen.
Gleichzeitig gibt es aber auch Menschen, die vielleicht nicht qua Definition zur Prostitution gezwungen werden, die aber aus anderen Gründen in die Prostitution gekommen sind, ohne dass sie es wirklich freiwillig tun.
Ja, die gibt es. Oft steckt dahinter auch ein Kreislauf aus vorherigen Gewalterfahrungen, ökonomischer Not oder eine Suchtproblematik. Diese Menschen können sich beispielsweise bei einem Verein wie Nitribitt e. V. Hilfe holen, um einen Ausweg aus der Prostitution zu finden.
Es gibt immer wieder Menschen, die ein Verbot der Prostitution fordern oder sich für das sogenannte „nordische Modell“ einsetzen. Das damit verbundene Sexkaufverbot, bei dem der Kauf sexueller Dienstleistungen strafbar ist, die Prostitution selbst jedoch nicht kriminalisiert, soll die Nachfrage reduzieren und Frauen bzw. FLINTA* schützen. Kann dieses Modell Menschenhandel sowie Zwangsprostitution bekämpfen?
In Schweden, wo dieses Modell gelebt wird, oder in unseren europäischen Nachbarländern wie den Niederlanden oder Frankreich, in denen Prostitution verboten ist, finden nach wie vor Menschenhandel und Zwangsprostitution statt. Das Verbot von Prostitution führt zum Entgleiten in den Untergrund, weil Personen Angst vor Kriminalisierung, Ablehnung und Stigmatisierung haben. Dann fällt es auch uns als Beratungsstelle schwerer, Betroffene von Zwangsprostitution zu erreichen. Zwangsprostitution findet ja auch nach wie vor statt, obwohl es Gesetze dagegen gibt. Verbote schützen also nicht, sondern verschärfen die Situation im Zweifelsfall eher. Zumal es auch viel zu wenig Hilfestellen gibt, die dazu immer weiter wegrationalisiert werden.
Wie viele Menschen sind von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen?
Wir operieren tatsächlich wenig mit Zahlen und Statistiken, weil diese aus unserer Sicht kaum belastbar sind. Nur wenige Fälle von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden zur Anzeige gebracht, die Dunkelziffer muss um einiges höher sein. Auch die Aussage darüber, wie hoch der Anteil an Zwangsprostituierten in der Sexarbeit generell ist, erscheint oft beliebig. Eine Statistik ist deswegen auch schwierig, weil das BKA beispielsweise nur Fälle zählt, die juristisch abgeschlossen sind. Oft werden Verfahren aber auch eingestellt, aus unterschiedlichen Gründen. Zudem kommen zu uns in die Beratungsstelle auch Personen aus anderen Städten oder Ländern, in welche Statistik fließen die dann mit ein? Zahlen sind vielleicht wünschenswert, weil sie belastbar erscheinen, aber sie entsprechen dann eben oft nicht der Realität und führen in die Irre.
Wie kann die Gesellschaft dazu beitragen, Menschenhandel und Zwangsprostitution zu erkennen und zu verhindern?
Aufklärung und Bewusstsein ist meiner Meinung nach am wichtigsten. Auch Kritik an Prostitution als solche ist zulässig, gerade im Kontext der patriarchalen Strukturen, in denen wir leben. Wichtig ist aber, dieses Thema nicht eindimensional zu betrachten, sondern Betroffenen mit unterschiedlichen Perspektiven zuzuhören. Und ganz praktisch freuen wir uns immer über Spenden.
Spendenkonto:
Verein für Innere Mission in Bremen
Sparkasse Bremen
IBAN: DE22 2905 0101 0001 0777 00
BIC: SBREDE22XXX
Anmerkung der Redaktion: Der Name der Mitarbeiterin der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution kann aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden.
Veröffentlicht am 25. November 2025.